Was Sie jetzt wissen müssen:
Wer muss einen Datenschutzbeauftragten benennen?
Seit dem 25. Mai 2018 gilt die neue Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und es gibt erstmals eine europaweit geltende Pflicht zur Bestellung eines betrieblichen Datenschutzbeauftragten. Diese ist bindend, sofern ein Unternehmen einer Tätigkeit nachgeht, die aus datenschutzrechtlicher Sicht einer besonderen Kontrolle bedarf (z.B. Verarbeitung von besonderen Daten wie z.B. Gesundheitsdaten) oder in einem Unternehmen mehr als zehn Personen ständig mit der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten beschäftigt sind.
Das Zweite Datenschutz-Anpassungs- und Umsetzungsgesetz EU (2. DSAnpUG-EU) und die Änderung im Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) haben dazu geführt, dass seit 2020 neue Vorgaben gelten, ab wann ein Datenschutzbeauftragter (DSB) zu benennen ist. Statt wie bisher zehn Personen müssen sich in der Regel nun mindestens zwanzig Personen ständig mit der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten beschäftigen.
Pflichten und Rolle des Datenschutzbeauftragten
Der Datenschutzbeauftragte ist Ansprechpartner in Ihrem Unternehmen für alle Themen rund um das Thema Datenschutz. Zu seinen Aufgaben gehören die Beratung der Geschäftsleitung bei datenschutzrelevanten Entscheidungen aber auch die Beratung von Mitarbeitern bei Fragen.
Aufgaben des Datenschutzbeauftragten:
- Ständige Unterrichtung und Beratung der Geschäftsführung bzw. der Inhaberinnen und Inhaber, der Auftragsverarbeiter (z.B. externer Dienstleister) und der Mitarbeiter im Bereich Datenschutz (Was ist erlaubt? Was ist verboten?)
- Überwachung der Einhaltung der DSGVO und nationaler Sonderregelungen (BDSG)
- Sensibilisierung und Schulung der Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen
- Beratung und Überwachung im Zusammenhang mit der Datenschutz-Folgenabschätzung
Bußgelder
Sollte ein Unternehmen seiner Verpflichtung einen Datenschutzbeauftragten zu benennen, nicht nachkommen, können Bußgelder in Höhe von bis zu 10.000.000 Euro bzw. 2 % des weltweiten Unternehmens-Jahresumsatzes verhängt werden, je nachdem, welcher Betrag höher ist. Ein Verstoß gegen eine entsprechende Verpflichtung ist leicht zu erkennen, da der Datenschutzbeauftragte offiziell benannt und gegenüber der Datenschutzaufsichtsbehörde gemeldet werde muss. Des Weiteren muss er in der Datenschutzerklärung als Ansprechpartner für das Thema Datenschutz genannt werden.
Ausnahmen
Die Verpflichtung, einen Datenschutzbeauftragten zu benennen, gilt nicht für den Fall, in denen der Gesetzgeber nur ein geringes Risiko für die Persönlichkeitsrechte einer betroffenen Person beimisst. Dies ist der Fall, wenn Verarbeitungen nur gelegentlich stattfinden, keine besonderen Kategorien personenbezogener Daten betroffen sind und voraussichtlich nicht zu einem Risiko für die Rechte und Freiheiten Betroffener führen. All diese Bedingungen müssen kumulativ gegeben sein; deshalb ist es selten, dass ein grundsätzlich in den Anwendungsbereich der DSGVO fallendes Unternehmen von dieser Ausnahme profitieren wird.
Vorteile eines externen Datenschutzbeauftragten:
Warum ein externer Datenschutzbeauftragter gerade für kleine und mittlere Unternehmen interessant ist:
Sind Sie bereit für die neue Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)?
Sie sind sich nicht sicher, ob Sie einen Datenschutzbeauftragten bestellen müssen?
Kein Problem. Wir beraten Sie gerne. Kontaktieren Sie uns einfach per E-Mail oder Telefon und wir sagen Ihnen, was Sie rund um das Thema Datenschutz und DSGVO wissen müssen.
So funktioniert's:
Datenschutz-Zertifikat und Siegel
Nach einem erfolgreichen Datenschutz-Audit bei Ihnen vor Ort bzw. nach Umsetzung der von uns vorgeschlagenen Sicherheitsmaßnahmen erhalten Sie von uns ein Datenschutz-Zertifikat zum Aushang in Ihrem Unternehmen.
Wieso Datenschutz-Zertifikate?
Datenschutz-Zertifikaten kommt eine immer größere Bedeutung zu. Kein Wunder, betrachtet man die zahlreichen und fortwährenden Meldungen über Datenpannen und Datenlecks. Verbraucher, Kunden, Geschäftspartner und Mitarbeiter werden stetig sensibler, was den Umgang mit ihren personenbezogenen Daten angeht.
Zeigen Sie Flagge!
Mit einem Datenschutz-Zertifkat belegen Sie den datenschutzkonformen Umgang mit personenbezogenen Daten in Ihrem Unternehmen und auf Ihrem Webauftritt. Sie signalisieren mittels Zertifikat und Grafikdatei für Web und Print, dass Ihr Unternehmen Datenschutz ernst nimmt und sich einer ausführlichen Prüfung unterzogen hat.
Pauschalpreise
für kleine und mittlere Unternehmen
bis 9 Beschäftigte und bis 2 Millionen € Umsatz/Jahr
79,-
pro Monat948,00 €
758,40 €
pro Jahr- Offizielle Benennung als externer Datenschutzbeauftragter nach Art. 37 DSGVO und BDSG-neu inkl. Benennungsurkunde
- Meldung bei der zuständigen Datenschutz-Aufsichtsbehörde
- Beratung per E-Mail und Telefon von Montags bis Freitags in der Zeit von 10 bis 18 Uhr
- 1x Jährliche Datenschutz-Besprechung
- 1x Jährliche Überprüfung Ihrer Datenschutz-Dokumentenation
- 1x Jährliche Datenschutz-Schulung für Ihre Mitarbeiter
- 1 Benutzerlizenz für DATENSCHUTZ.ONLINE Datenschutz-Management-Software
bis 49 Beschäftigte und bis 10 Millionen € Umsatz/Jahr
149,-
pro Monat1.788,00 €
1.430,40
pro Jahr- Offizielle Benennung als externer Datenschutzbeauftragter nach Art. 37 DSGVO und BDSG-neu inkl. Benennungsurkunde
- Meldung bei der zuständigen Datenschutz-Aufsichtsbehörde
- Beratung per E-Mail und Telefon von Montags bis Freitags in der Zeit von 10 bis 18 Uhr
- 1x Jährliche Datenschutz-Besprechung
- 1x Jährliche Überprüfung Ihrer Datenschutz-Dokumentenation
- 1x Jährliche Datenschutz-Schulung für Ihre Mitarbeiter
- 3 Benutzerlizenzen für DATENSCHUTZ.ONLINE Datenschutz-Management-Software
bis 249 Beschäftigte und bis 50 Millionen € Umsatz/Jahr
249,-
pro Monat2.988,00 €
2.390,40 €
pro Jahr- Offizielle Benennung als externer Datenschutzbeauftragter nach Art. 37 DSGVO und BDSG-neu inkl. Benennungsurkunde
- Meldung bei der zuständigen Datenschutz-Aufsichtsbehörde
- Beratung per E-Mail und Telefon von Montags bis Freitags in der Zeit von 10 bis 18 Uhr
- 1x Jährliche Datenschutz-Besprechung
- 1x Jährliche Überprüfung Ihrer Datenschutz-Dokumentenation
- 1x Jährliche Datenschutz-Schulung für Ihre Mitarbeiter
- 5 Benutzerlizenzen für DATENSCHUTZ.ONLINE Datenschutz-Management-Software